1. Alle ordentlichen Mitglieder der Sektion Tennis der Sportunion Reichenau sind, unter Einhaltung der Platzordnung, zur Benützung der Tennisanlage berechtigt. 
  2. Der Mitgliedsbeitrag ist mittels Abbuchungsauftrag jährlich zu bezahlen. 
  3. Die Geräte sind schonend zu behandeln. Um Sauberhaltung der Plätze wird im Interesse aller Mitglieder ersucht. 
  4. Jedes Mitglied ist verpflichtet, gegen einen Einsatz von € 20 einen Schlüssel für die Tennisanlage zu mieten. Die Anlage ist nach dem Spielen wieder zu versperren! 
  5. Der Missbrauch von Schlüsseln für die Tennisanlage (u.a. Weitergabe an Nichtberechtigte) wird mit dem Entzug des Schlüssels bzw. einer Platzsperre geahndet. 
  6. Die Tennisplätze dürfen nur mit sauberen Tennisschuhen benützt werden. 
  7. Nach Spielende ist der Platz ordentlich abzuziehen (Abziehteppich). Die Geräte sind nach der Benützung an die dafür vorgesehenen Einrichtungen zu retournieren. 
  8. Etwaige Platzsperren (z.B. zu Reinigungszwecken) sind einzuhalten. 
  9. Müll und leere Flaschen sind zu entsorgen. 
  10. Glasgebinde sind aus Sicherheitsgründen auf dem Platz nicht erlaubt. 
  11. Auf den Tennisplätzen herrscht absolutes Rauchverbot. 
  12. Eltern haften für ihre Kinder! 
  13. Reservierungen sind unter www.sportunion-reichenau.at vorzunehmen. 
  14. Auch die Bestimmungen für Gastspielstunden befinden sich auf der Homepage der Sportunion Reichenau bzw. im Schaukasten. 

Im Sinne eines einwandfreien Tennisbetriebes bedanken wir uns im Namen aller Tennisspieler/innen für die Einhaltung dieser Regeln!

Der Vereinsvorstand
der Sportunion Reichenau-Haibach-Ottenschlag